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Waffen erben in Deutschland – ganz einfach erklärt

  • Autorenbild: S B
    S B
  • 28. März
  • 1 Min. Lesezeit

Viele denken: „Wenn ich Waffen erbe, darf ich die bestimmt gar nicht haben.“

Das stimmt so nicht ganz. Die Situation ist etwas differenzierter, aber leicht zu verstehen.


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## Darf man Waffen überhaupt erben?


Ja.

Nach dem deutschen Erbrecht (geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch) gehen Waffen ganz normal auf den Erben über.


Das bedeutet:

Du wirst automatisch Eigentümer – auch ohne Waffenbesitzkarte.


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## Aber: Behalten ist nicht so einfach


Hier kommt das Waffenrecht ins Spiel.


Nur weil dir die Waffen gehören, darfst du sie nicht einfach behalten oder benutzen.


Ohne Erlaubnis:

- darfst du sie nicht benutzen

- darfst du sie nicht frei besitzen wie zum Beispiel ein Sportschütze


Du musst also aktiv werden.


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## Die wichtigste Regel: Frist beachten


Sobald du vom Erbe weißt, hast du in der Regel einen Monat Zeit, um eine Lösung zu finden.


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## Deine Möglichkeiten


### 1. Erben-Waffenbesitzkarte

Du kannst eine spezielle Erlaubnis beantragen.


- kein besonderes Bedürfnis notwendig

- die Waffen müssen in der Regel blockiert werden


Das heißt: Du darfst sie besitzen, aber nicht benutzen.


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### 2. Verkaufen oder weitergeben

Du kannst die Waffen:

- an einen Händler verkaufen

- an eine berechtigte Person mit Waffenbesitzkarte übergeben


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### 3. Abgeben oder unbrauchbar machen

Wenn du sie nicht behalten möchtest:

- bei der Behörde abgeben

- oder dauerhaft deaktivieren lassen


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## Fazit


Waffen zu erben ist erlaubt.

Sie einfach zu behalten, ohne die nötige Erlaubnis, ist es nicht.


Man muss sich zeitnah darum kümmern, was mit den Waffen passieren soll.


Kurz gesagt:

Das Erbrecht macht dich zum Eigentümer – das Waffenrecht legt fest, was du damit tun darfst.


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